VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 19.01.1997
3 S 3455/96
Normen:
LBO NW §§ 37, 58; MRVerbG Art. 6 § 1;
Fundstellen:
ZfBR 1998, 112 (Ls)

VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 19.01.1997 (3 S 3455/96) - DRsp Nr. 1998/17538

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.01.1997 - Aktenzeichen 3 S 3455/96

DRsp Nr. 1998/17538

»Unbeschadet der sich aus § 58 Abs. 1 S. 1 LBO ergebenden rechtlichen Selbständigkeit der Verfahren auf Erteilung einer Baugenehmigung und auf Erteilung einer Wohnraum-Zweckentfremdungsgenehmigung kann bei der baurechtlichen Prüfung des gem. § 37 Abs. 1 LBO geforderten Stellplatznachweises die - als Ausgleich für den durch eine Nutzungsänderung (hier Bistro statt Ladengeschäft) ausgelösten Mehrbedarf an Kraftfahrzeug-Stellplätzen geplante - Aufgabe von Wohnraum, ohne die der Nachweis nicht erbracht werden kann, nur dann berücksichtigt werden, wenn die Zweckentfremdungsgenehmigung bereits vorliegt oder ihre Erteilung aller Voraussicht nach zu erwarten ist.«

Normenkette:

LBO NW §§ 37, 58; MRVerbG Art. 6 § 1;
Fundstellen
ZfBR 1998, 112 (Ls)