VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.1982 (5 S 280/82) - DRsp Nr. 2009/19132
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.1982 - Aktenzeichen 5 S 280/82
DRsp Nr. 2009/19132
([Un-] Zulässigkeit der Festsetzung eines Dorfgebietes bei gleichzeitigem Ausschluß land- und forstwirtschaftlicher Betriebe; Zulässigkeit eines allgemeinen Wohngebiets bei benachbarter Schweinehaltung)»1. Die bebauungsplanmäßige Festsetzung eines Dorfgebiets unter gleichzeitigem Ausschluß von Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe und der dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude ist nicht zulässig.2. Zur Zulässigkeit eines allgemeinen Wohngebiets in der Nähe eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Schweinehaltung.«