VGH Bayern - Beschluß vom 06.03.1996
2 CS 95.793
Normen:
BayBO (1994) Art. 89 Satz 2, 3 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 130b;
Vorinstanzen:
VG Regensburg,

VGH Bayern - Beschluß vom 06.03.1996 (2 CS 95.793) - DRsp Nr. 1997/6487

VGH Bayern, Beschluß vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 2 CS 95.793

DRsp Nr. 1997/6487

Erfolgloser Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer Nutzungsuntersagung für ungenehmigte Parkplätze.

Normenkette:

BayBO (1994) Art. 89 Satz 2, 3 ; VwGO § 80 Abs. 5, § 130b;

Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Anordnung des Landratsamts N. (Bescheid vom 5. Dezember 1994), mit der ihm die Nutzung bestimmter Teilflächen, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn. 90 und 87 (teilweise) der Gemarkung T zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bis zur Entscheidung über einen einzureichenden Bauantrag untersagt sowie die Absperrung und Sicherung der Flächen gegen unbefugte Parkplatznutzung unter Zwangsgeldandrohung aufgegeben wurde.