I. Die Antragsteller wenden sich als Bewohner des Anwesens O straße 101 (Grundstück Fl.Nr. 1022/5 der Gemarkung S) gegen den Bebauungsplan Nr. 835 der Antragsgegnerin "O - und C straße zwischen N - und H straße", bekanntgemacht am 28. Februar 1973 und den Ausführungsplan gemäß Beschluß des Bauausschusses der Antragsgegnerin vom 16. Oktober 1990.
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