I.
Die Antragsteller bekämpfen die Anordnung des sofortigen Vollzuges von Räumungs- und Nutzungsuntersagungsanordnungen für Freizeitparzellen durch das Landratsamt D. Sie sind Inhaber von Miteigentumsanteilen an den Grundstücken FlNrn. 1 /4 und 1 /5 Gemarkung G. Das Grundstück FlNr. 1 /5 ist in 46 Parzellen aufgeteilt, die gegenwärtig zu Wochenendzwecken genutzt werden. Die Antragsteller nutzen solche Parzellen. Das nördlich des Grundstücks FlNr. 1 gelegene Grundstück FlNr. 1 /4 dient zum Abstellen der Kraftfahrzeuge der Parzellenbenutzer. Beide Grundstücke sind über die Privatwege FlNrn. 1 und 1 /3 mit der Kreisstraße DAH verbunden.
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