I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die vom Landratsamt S - angeordnete sofortige Vollziehbarkeit der dem Beigeladenen mit Bescheid vom 11. November 1995 erteilten Baugenehmigung für den Neubau eines Rotkreuzhauses mit Rettungswache auf dem Grundstück FlNr. 531 der Gemarkung N. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Z", der dort ein allgemeines Wohngebiet festsetzt.
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