Mit Bescheid vom 27. Februar 1989 hatte das Landratsamt Ansbach der Beigeladenen die Erlaubnis nach Art. 6 des Denkmalschutzgesetzes zur Errichtung eines offenen Dachreiters mit Spitzhelm auf der Kapelle St. G in L, Gemeinde D, erteilt.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|