VGH Bayern - Urteil vom 22.12.1972
229 I 72
Normen:
BBauG § 10; BBauG § 34; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen:
VGH n.F. 26, 27

VGH Bayern - Urteil vom 22.12.1972 (229 I 72) - DRsp Nr. 2009/17343

VGH Bayern, Urteil vom 22.12.1972 - Aktenzeichen 229 I 72

DRsp Nr. 2009/17343

Bauleitplanung: Beschlussreihenfolge; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Schrottschere im unbeplanten Innenbereich, Nachbarrechtliche Abwehransprüche) »1. Die Genehmigung der Errichtung einer Schrottschere in einem Gebiet, das nach seinem Gebietscharakter einem reinen Wohngebiet entspricht, verstößt gegen § 34 BBauG. 2. In einem solchen Fall kann die Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung einen Nachbarn schwer und unerträglich treffen und der aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG hergeleitete nachbarliche Abwehranspruch gegen die Erteilung der Baugenehmigung gegeben sein. 3. Der Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG darf erst nach der Auslegung des Bebauungsplans (§ 2 Abs. 6 BBauG) gefaßt werden. Ein Verstoß gegen diese Verfahrensregelung führt zur Nichtigkeit der Satzung.«

Normenkette:

BBauG § 10; BBauG § 34; GG Art. 14 Abs. 1;
Fundstellen
VGH n.F. 26, 27