»Die AntrSt. wendet sich gegen [ein] sofort vollziehbares Nutzungsverbot gem. § 8 Abs. 2 HENatG für ein ohne naturschutzrechtliche Genehmigung [auf einem Außenbereichsgrundstück] errichtetes Damwildgehege .. . Zugleich wurde der AntrSt. unter Fristsetzung und unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgegeben, den gesamten Damwildbestand aus dem Gehege zu entfernen. Das VG hat dem .. Eilantrag der AntrSt. nur hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung stattgegeben. ... Die zulässige Beschwerde der AntrSt. ist nicht begründet. ...
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