VGH Hessen vom 31.05.1985
IV OE 55/82
Normen:
BBauG § 34 ;
Fundstellen:
BRS 45 Nr. 63
DRsp V(527)295b
NVwZ 1986, 315

VGH Hessen - 31.05.1985 (IV OE 55/82) - DRsp Nr. 1992/10567

VGH Hessen, vom 31.05.1985 - Aktenzeichen IV OE 55/82

DRsp Nr. 1992/10567

Unzulässigkeit einer an einen immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Gewerbebetrieb heranrückenden Wohnbebauung, wenn dadurch eine Gemengelage mit Ä zu Lasten des Gewerbebetriebs Ä verändertem Gebietscharakter im Sinn der TA Lärm geschaffen würde.

Normenkette:

BBauG § 34 ;

»...Die Baugenehmigung [für ein Einfamilienreihenhaus] ist .. deshalb aufzuheben, weil sie der Beigel. unter Verstoß gegen § 34 BBauG erteilt worden ist und zugleich subjektiv-öffentliche Rechte der Kl. [Inhaberin einer Metallgießerei] beeinträchtigt. § 34 BBauG vermittelt im bestimmten Umfang .. Drittschutz. ...