VGH Hessen - Beschluss vom 03.02.1998 (11 UE 913/96) - DRsp Nr. 1999/5554
VGH Hessen, Beschluss vom 03.02.1998 - Aktenzeichen 11 UE 913/96
DRsp Nr. 1999/5554
Ein Architekt verstößt nicht gegen die Berufsordnung, wenn er sich gegen ein Pauschalhonorar, das die Sätze der HOAI unterschreitet, an einem Architektenwettbewerb mit dem Ziel der Erlangung eines Gutachtenauftrags beteiligt.