VGH Hessen - Beschluß vom 12.09.1994
TH 1802/94
Normen:
HBO § 8 Abs. 12 ;
Fundstellen:
ZfBR 1995, 111
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main,

VGH Hessen - Beschluß vom 12.09.1994 (TH 1802/94) - DRsp Nr. 1998/3132

VGH Hessen, Beschluß vom 12.09.1994 - Aktenzeichen TH 1802/94

DRsp Nr. 1998/3132

§ 8 Abs. 12 HBO 1990 berechtigt nicht dazu, mehrere Nachbargrenzen jeweils bis zu einer Länge von 8 m in Anspruch zu nehmen, sondern ermöglicht nur die Errichtung einer Garage an einer Nachbargrenze bis zu einer Länge von 8 m.

Normenkette:

HBO § 8 Abs. 12 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem eingeschossigen Wohnhaus und einer Grenzgarage bebauten Grundstücks in der Gemarkung Dörnigheim Flur 18 Flurstück 37, Mozartstraße 28. Das östlich angrenzende Nachbargrundstück Flurstück 41, M-straße 26 - Baugrundstück -, steht im Eigentum des Beigeladenen und ist ebenfalls mit einem eingeschossigen Wohnhaus bebaut.