I. Der Antragsteller ist Eigentümer des mit einem eingeschossigen Wohnhaus und einer Grenzgarage bebauten Grundstücks in der Gemarkung Dörnigheim Flur 18 Flurstück 37, Mozartstraße 28. Das östlich angrenzende Nachbargrundstück Flurstück 41, M-straße 26 - Baugrundstück -, steht im Eigentum des Beigeladenen und ist ebenfalls mit einem eingeschossigen Wohnhaus bebaut.
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