VGH Hessen - Urteil vom 05.07.2007
4 N 867/06

VGH Hessen - Urteil vom 05.07.2007 (4 N 867/06) - DRsp Nr. 2009/18718

VGH Hessen, Urteil vom 05.07.2007 - Aktenzeichen 4 N 867/06

DRsp Nr. 2009/18718

Zu den rechtlichen Anforderungen an die der eigentlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgeschaltete FFH-Vorprüfung (Screening) im Bauleitplanverfahren. Die Festsetzung von Emissionskontingenten auf der Basis der DIN 45691 - Geräuschkontingentierung - genügt den von der Rechtsprechung in Bezug auf die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) entwickelten Anforderungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt hinreichender Bestimmtheit.

Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbaren Kosten abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Antragstellerin wendet sich gegen die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Gelstertal im Bereich der B 451" der Antragsgegnerin.

Die Antragstellerin ist Inhaberin eines nach den Regeln des ökologischen Landbaus geführten landwirtschaftlichen Betriebes. Die von ihr bewirtschafteten Flächen (Grün- und Ackerland) befinden sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes.