Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt.
Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist im Kostenausspruch vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich zuletzt gegen den am 3. September 2007 erneut als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 45 "Südlich der Frankfurter Straße" der Antragsgegnerin.
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