VOB-Stelle Sachsen-Anhalt - Stellungnahme vom 21.07.1998 Fall 229
Fundstellen:
BauR 1999, 519 (Ls)
iBR 1999, 113
VOB-Stelle Sachsen-Anhalt - Stellungnahme vom 21.07.1998 (Fall 229) - DRsp Nr. 1999/7229
VOB-Stelle Sachsen-Anhalt, Stellungnahme vom 21.07.1998 - Aktenzeichen Fall 229
DRsp Nr. 1999/7229
»Hat das Amtsgericht nur für die von ihm vorgesehene Anordnung der Baukörper den Baugrund untersucht und hat das angenommene Nebenangebot die Baukörper so angeordnet, daß dafür die Baugrunduntersuchung des Amtsgerichts nicht ausreicht, trägt dieser bezüglich des nicht untersuchten Baugrunds das Risiko.«