Vollgeschoßmaßstab im Anschlußbeitragsrecht; Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung)
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.1999 - Aktenzeichen 2 K 23/97
DRsp Nr. 2001/5084
Vollgeschoßmaßstab im Anschlußbeitragsrecht; Berücksichtigung der Tiefenbegrenzung)
»1. Im Anschlußbeitragsrecht ist bei der Maßstabsgestaltung auf die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke abzustellen und den typischen örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Beim sog. Vollgeschoßmaßstab wird ein Steigerungssatz von 100% je Vollgeschoß dem Vorteilsprinzip in der Regel nicht gerecht (Änd. der Rspr. des Senats).2. Die Tiefenbegrenzung dient im Anschlußbeitragsrecht der vereinfachten und pauschalierten Abgrenzung von Innen- und Außenbereich. Sie ist nicht nur in Randbereichen von Ortsteilen zulässig.
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