Cour de Cassation (Belgien) - Entscheidung vom 21. Januar 2000,
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu den in der Richtlinie 85/384/EWG aufgezählten Diplomen gehört - Verpflichtung des Aufnahmemitgliedstaats, bei dem ein Antrag auf Genehmigung zur Ausübung des Architektenberufs in seinem Hoheitsgebiet gestellt wird, einen Vergleich der durch das Diplom bescheinigten Fähigkeiten und der erworbenen Erfahrung mit den nach seinen nationalen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Qualifikationen vorzunehmen
EuGH, Urteil vom 22.01.2002 - Aktenzeichen Rs C-31/00
DRsp Nr. 2002/16091
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu den in der Richtlinie 85/384/EWG aufgezählten Diplomen gehört - Verpflichtung des Aufnahmemitgliedstaats, bei dem ein Antrag auf Genehmigung zur Ausübung des Architektenberufs in seinem Hoheitsgebiet gestellt wird, einen Vergleich der durch das Diplom bescheinigten Fähigkeiten und der erworbenen Erfahrung mit den nach seinen nationalen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Qualifikationen vorzunehmen
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