OLG Bremen - Urteil vom 26.11.2003
1 U 42/03
Normen:
VOB/B § 16 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 860

Voraussetzung eines Preisnachlasses beim VOB-Vertrag

OLG Bremen, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 1 U 42/03

DRsp Nr. 2004/19529

Voraussetzung eines Preisnachlasses beim VOB-Vertrag

»1. Vereinbaren Vertragsparteien, dass die VOB/B und die VOB/C gelten sollen, und enthält das von dem Auftraggeber angenommene Angebot des Auftragnehmers den Hinweis, es werde ein Preisnachlass in bestimmter Höhe gewährt, "sofern von Ihnen die VOB als Vertragsgrundlage uneingeschränkt eingehalten wird", so kann der Nachlass nur dann in Abzug gebracht werden, wenn der Auftraggeber das in VOB § 16 Nr. 1 Abs. 3 vorgegebene Zahlungsziel einhält. 2. Der Auftraggeber kann sich für seinen abweichenden Rechtsstandpunkt nicht darauf berufen, die Klausel über die Einräumung des Nachlasses habe nur dann gelten sollen, wenn die VOB/B zwischen den Parteien uneingeschränkt (d.h. allein) vereinbart worden wäre.«

Normenkette:

VOB/B § 16 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen
BauR 2004, 860