VG Schleswig-Holstein, vom 15.05.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 108/74
II. OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 30.04.1980 - 1 A 175/79,
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
BVerwG, Urteil vom 21.08.1981 - Aktenzeichen 4 C 57.80
DRsp Nr. 1996/27982
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
1. § 155b Abs. 2 Satz 2 BBauG 1979 ist bei verfassungskonformer Auslegung nicht verfassungwidrig.2. Aus fehlerhaften Motiven oder Vorstellungen der bei der Abstimmung über einen Bauleitplan beteiligten Ratsmitglieder können offensichtliche und daher für die Gültigkeit des Plans erhebliche Mängel im Abwägungsvorgang nicht hergeleitet werden.3. Ein offensichtlicher Mangel im Abwägungsvorgang ist dann auf das Abwägungsergebnis von Einfluß gewesen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses besteht.
Normenkette:
BBauG (1979) § 155b Abs. 2 S. 2;
Gründe:
I.
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