Der Beteiligte zu 2 ist Eigentümer eines 10.928 qm großen Grundstücks, das im Gebiet der beteiligten Stadt am rechten Rheinufer liegt. Es gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich Bonn (Parlaments- und Regierungsviertel - vgl. Entwicklungsverordnung vom 17. Dezember 1974, GVBl. NW 1975 S. 46 ff.) und befindet sich im zentralen Bereich des Freizeitparks Rheinaue. Der Eigentümer hat das Grundstück 1959 erworben. 1979 war es mit Einwilligung des Eigentümers in die Bundesgartenschau einbezogen.
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