Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Dezember 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
Die Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Beklagte ist ihres Rechtsmittels hinsichtlich der Widerklage verlustig, nachdem sie die Berufung insoweit zurückgenommen hat.
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