Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Zwischenverfahrens um die Gestattung des Zuschlags gemäß §
I.
Im Herbst 2001 erhielt die Antragsgegnerin den Zuschlag für die Durchführung des Schienenpersonennahverkehrs auf zwei Strecken zwischen ####### und ###### bzw. ######. Der zur Zeit von der ################ durchgeführte Verkehr soll am 14. Dezember 2003 aufgenommen werden. Für die Wartung der Lokomotiven und Waggons beabsichtigt die Antragsgegnerin ein Bahnbetriebswerk zu errichten. Zur Verwirklichung dieses Zieles stand der Antragsgegnerin ein "extrem knapp bemessener" Zeitraum zur Verfügung. Denn innerhalb von ca. zwei Jahren musste sie einen Standort nebst geeignetem Grundstück für das noch zu planende Bahnbetriebswerk finden, ein Planfeststellungsverfahren durchführen und den Bau ausschreiben.
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