Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Miesbach - Grundbuchamt - vom 19. Dezember 2017 aufgehoben.
II.Der Beteiligte zu 2 hat die durch die Einlegung seines Rechtsmittels entstandenen gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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