OLG Saarbrücken - Beschluss vom 29.12.2003
1 Verg 4/03
Normen:
VOL/A § 7 Nr. 5 Abs. 1 lit. c ;
Fundstellen:
NZBau 2004, 346
ZfBR 2004, 490

Voraussetzungen des Ausschlusses wegen schwerer Verfehlungen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.12.2003 - Aktenzeichen 1 Verg 4/03

DRsp Nr. 2004/16267

Voraussetzungen des Ausschlusses wegen schwerer Verfehlungen

1. Ein Ausschluss eines Bieters wegen schwerer Verfehlungen kommt nur in Betracht, wenn konkrete, objektivierte Anhaltspunkte für schwere Verfehlungen bestehen. Die Verdacht bestehenden Umstände müssen aus seriösen Quellen stammen, und der Verdacht muß einen gewissen Grad an "Erhärtung" erfahren haben. Das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ist demgegenüber nicht erforderlich. 2. Der Anwendungsbereich des § 7 Nr. 5 VOL/A ist aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit auf Fälle schnell feststellbar, objektiv nachweisbarer Eignungsdefizite beschränkt. Daher kommt der Ausschluss eines Bieters nur in Betracht, wenn bereits nach Aktenlage ein konkreter, ohne weiteres greifbarer Verdacht besteht.