Zur Mahnung gehört eine Leistungsaufforderung und daß erkennbar wird, daß das Ausbleiben der Leistung Folgen haben werde.
Normenkette:
VOB/B § 5;
Hinweise:
Die Mahnung kann entbehrlich sein, wenn sie eine bloße Förmlichkeit wäre. Ist ein Termin nach dem Kalender bestimmt, bedarf es einer Mahnung gleichfalls nicht (§ 284 Abs. 2BGB).