BGH vom 14.11.1951
II ZR 41/51
Normen:
VOB/B § 5;
Fundstellen:
LM § 284 BGB Nr. 1

Voraussetzungen einer Mahnung

BGH, vom 14.11.1951 - Aktenzeichen II ZR 41/51

DRsp Nr. 1998/2528

Voraussetzungen einer Mahnung

Zur Mahnung gehört eine Leistungsaufforderung und daß erkennbar wird, daß das Ausbleiben der Leistung Folgen haben werde.

Normenkette:

VOB/B § 5;

Hinweise:

Die Mahnung kann entbehrlich sein, wenn sie eine bloße Förmlichkeit wäre. Ist ein Termin nach dem Kalender bestimmt, bedarf es einer Mahnung gleichfalls nicht (§ 284 Abs. 2 BGB).

Fundstellen
LM § 284 BGB Nr. 1