Die Berufung der Beklagten gegen das am 09.01.2018 verkündete Teilurteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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