OLG Saarbrücken - Beschluss vom 08.07.2003
5 Verg 5/02
Normen:
VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1 §§ 4 7 Nr. 5 ; GWB § 107 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2003, 342
Vorinstanzen:
1. Vergabekammer des Saarlandes - 1 VK 6/2002 -,

Voraussetzungen eines Bieterausschlusses

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.07.2003 - Aktenzeichen 5 Verg 5/02

DRsp Nr. 2004/19888

Voraussetzungen eines Bieterausschlusses

1. Die Eignung eines Bieters kann nur im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilt werden, für die der Vergabestelle ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, der nur begrenzt nachgeprüft werden kann. 2. Auch Verdachtsmomente, die für eine Unzuverlässigkeit des Bieters sprechen, können den Ausschluss tragen, wenn die den Verdacht begründenden Informationen aus einer sicheren Quelle stammen und eine gewisse Erhärtung erfahren haben. Die Grenze ist erst dann überschritten, wenn sich die Vergabestelle auf ungeprüfte Gerüchte verlässt und Informationen von Seiten Dritter nicht selbst verifiziert.

Normenkette:

VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1 §§ 4 7 Nr. 5 ; GWB § 107 Abs. 3 ;
Vorinstanz: 1. Vergabekammer des Saarlandes - 1 VK 6/2002 -,
Fundstellen
OLGReport-Saarbrücken 2003, 342