Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
BGH, vom 25.11.1974 - Aktenzeichen III ZR 42/73
DRsp Nr. 1996/14843
Voraussetzungen eines Enteignungsverlangens des Eigentümers
Der Eigentümer kann die Übernahme der Flächen verlangen, sobald die dadurch bewirkte Minderung des Verkehrswerts ihm fühlbare, nicht nur unerhebliche Vermögensnachteile bringt. Kommt eine Einigung über die Übernahme einer im Bebauungsplan als öffentliche Grünanlage ausgewiesenen Fläche nicht zustande, so kann der Eigentümer die Einleitung eines Enteignungsverfahrens gegen sich selbst beantragen.