Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen; Fristsetzung mit Kündigungsandrohung durch einen Vertreter
BGH, Urteil vom 28.11.2002 - Aktenzeichen VII ZR 270/01
DRsp Nr. 2003/70
Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen; Fristsetzung mit Kündigungsandrohung durch einen Vertreter
»a) Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist.b) Die Gefahr der Widersprüchlichkeit kann in geeigneten Fällen in der Berufungsinstanz dadurch beseitigt werden, daß über eine Vorfrage ein Zwischenfeststellungsurteil gemäß § 256 Abs. 2ZPO ergeht.c) Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung gemäß § 643 Abs. 1BGB kann nur durch einen bevollmächtigten Vertreter wirksam erfolgen.d) Eine nach Fristablauf erteilte Genehmigung der Erklärung eines vollmachtlosen Vertreters ist wirkungslos.«