BayObLG - Beschluß vom 19.10.2000
Verg 9/00
Normen:
GWB § 99; VOB/A § 32;
Fundstellen:
ZfBR 2001, 116
Vorinstanzen:
Vergabekammer Südbayern 120.3-3194.1-14-07/00,

Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession

BayObLG, Beschluß vom 19.10.2000 - Aktenzeichen Verg 9/00

DRsp Nr. 2000/10014

Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession

»Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Baukonzession.«

Normenkette:

GWB § 99; VOB/A § 32;

Gründe

I.

Die Stadt X, im folgenden: Antragsgegnerin, führte 1999 Standortuntersuchungen für innerstädtische Parkgaragen durch. In einem Gespräch vom 12.11.1999 mit der Beigeladenen als möglichem Vorhabenträger wurde der Umfang der von dieser vorzulegenden Unterlagen für die Einleitung eines Satzungsverfahrens festgelegt. Daraufhin beantragte die Beigeladene am 1.12.1999 bei der Antragsgegnerin die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Tiefgarage mit 300 Stellplätzen unter der B-Strasse. Der Stadtrat der Antragsgegnerin beschloß am 27.1.2000 die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes sowie die Einleitung des erforderlichen Satzungsverfahrens.