I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz, weil sie bei einer Bauauftragsvergabe nicht berücksichtigt wurde.
Die Beklagte schrieb für das Bauvorhaben Städtische Bühnen .O1, Sonderbaukontrolle Theateranlage das Gewerk Brandschutztüren/ Metallbauarbeiten öffentlich aus und forderte die Klägerin zur Abgabe eines Angebots auf. Das zu den Ausschreibungsunterlagen gehörende Leistungsverzeichnis hatte die Beklagte von den Architekten hgp erstellen lassen. Das Leistungsverzeichnis sah unter
Position 02.300
Stahltür T 90-2 RS nach DIN 4102
Abmessung: ca. 1760 x 2010 mm
2,000 Stück
und unter Position 02.310
Schallschutzanforderung für die vorgeschriebene T 90-2 RS Tür Rw, P 44 dB
2,000 Stück
vor (Bl. 30/31 d. A.).
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