OVG Nordrhein-Westfalen, vom 20.01.1971 - Vorinstanzaktenzeichen III A 244/70
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit
BVerwG, Urteil vom 23.06.1972 - Aktenzeichen IV C 16.71
DRsp Nr. 1996/26685
Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne Erschließungsanlage bzw. Erschließungseinheit
1. Eine Straße kann nicht als eine einzelne Erschließungsanlage abgerechnet werden, wenn ihre Teile sich in der Erschließungsfunktion wesentlich voneinander unterscheiden (hier: teils Fußweg, teils Fahrstraße mit Gehwegen).2. Auch die Abrechnung als Erschließungseinheit verbietet sich in einem solchen Falle, wenn zwischen den unterschiedlichen Teilen kein Funktionszusammenhang besteht.
Normenkette:
BBauG § 130 Abs. 2;
Gründe:
I.
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