VG München, vom 05.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 02.2733
VGH Bayern, vom 15.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 04.1080
Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran angrenzendem Grundstück
BVerwG, Beschluss vom 09.11.2005 - Aktenzeichen 4 B 67.05
DRsp Nr. 2005/19627
Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran angrenzendem Grundstück
Ein an einen Bebauungszusammenhang angrenzendes bebautes Grundstück ist im Regelfall als Teil des Bebauungszusammenhangs anzusehen; für die Annahme einer aufeinander folgenden Bebauung ausschlaggebend ist jedoch, inwieweit die Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt.