OVG Rheinland-Pfalz, vom 22.06.1967 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 40/66
Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets
BVerwG, Urteil vom 05.09.1969 - Aktenzeichen IV C 106.67
DRsp Nr. 1996/26268
Voraussetzungen für die Annahme eines einheitlichen Erschließungsgebiets
Ein einheitliches Erschließungsgebiet, das die Ermittlung des Erschließungsaufwandes für mehrere Anlagen insgesamt gestattet, ist gegeben, wenn ein in unmittelbarem Zusammenhang stehendes siedlungsmäßig oder sonst sichtbar abgegrenztes System mehrerer Erschließungsanlagen geschaffen wird.
Normenkette:
BBauG § 130 Abs. 2 S. 2;
Gründe:
I.
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