VGH Bayern, vom 21.03.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 151 VI 68
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen [szinsen] in den Erschließungsaufwand
BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - Aktenzeichen IV C 41.72
DRsp Nr. 1996/27010
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen [szinsen] in den Erschließungsaufwand
1. Die Gemeinde kann Darlehen, die sie zur Herstellung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet, grundsätzlich in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen.2. Voraussetzung dafür ist, daß die Aufnahme des Darlehens bei einer geordneten Haushaltsführung zur Erfüllung der Erschließungspflicht sachgemäß ist und der bankübliche Zinssatz nicht überschritten wird.3. Der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden dürfen, beginnt mit der Inanspruchnahme des Darlehens für die betreffende Erschließungsanlage und endet zu dem Zeitpunkt, in dem die Gemeinde bei ordnungsmäßiger Verwaltung regelmäßig mit dem Eingang der Beiträge rechnen kann.