BVerwG - Urteil vom 21.06.1974
IV C 41.72
Normen:
BBauG § 128 Abs. 1; BBauG § 129 Abs. 1 S. 1; BBauG § 130;
Fundstellen:
BRS 37 Nr. 62
BVerwGE 45, 215
BauR 1974, 339
BayVBl 1974, 676
Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 16
DVBl 1974, 783
DÖV 1974, 712
KStZ 1974, 231
NJW 1974, 2147
VerwRspr 26, 957
ZMR 1975, 90
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 21.03.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 151 VI 68

Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen [szinsen] in den Erschließungsaufwand

BVerwG, Urteil vom 21.06.1974 - Aktenzeichen IV C 41.72

DRsp Nr. 1996/27010

Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen [szinsen] in den Erschließungsaufwand

1. Die Gemeinde kann Darlehen, die sie zur Herstellung bestimmter Erschließungsanlagen verwendet, grundsätzlich in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbeziehen. 2. Voraussetzung dafür ist, daß die Aufnahme des Darlehens bei einer geordneten Haushaltsführung zur Erfüllung der Erschließungspflicht sachgemäß ist und der bankübliche Zinssatz nicht überschritten wird. 3. Der Zeitraum, für den die Zinsen berechnet werden dürfen, beginnt mit der Inanspruchnahme des Darlehens für die betreffende Erschließungsanlage und endet zu dem Zeitpunkt, in dem die Gemeinde bei ordnungsmäßiger Verwaltung regelmäßig mit dem Eingang der Beiträge rechnen kann.

Normenkette:

BBauG § 128 Abs. 1; BBauG § 129 Abs. 1 S. 1; BBauG § 130;

Gründe:

I.