Voraussetzungen für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
OLG Köln, Urteil vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 27 U 56/97
DRsp Nr. 1998/2254
Voraussetzungen für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek
»1. Die durch die Bauhandwerkerhypothek zu sichernde Forderung mindert sich nicht um einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt.2. Soweit die Werkleistung Mängel aufweist, ist keine "Leistung" erbracht, die gemäß § 648BGB sicherungsfähig wäre.3. Die Pflicht zur Glaubhaftmachung für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkerhypothek ist nicht anders zu werten als die Beweislast.«