OLG Köln - Urteil vom 19.11.1997
27 U 56/97
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
BauR 1998, 794
OLGReport-Köln 1998, 380

Voraussetzungen für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

OLG Köln, Urteil vom 19.11.1997 - Aktenzeichen 27 U 56/97

DRsp Nr. 1998/2254

Voraussetzungen für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

»1. Die durch die Bauhandwerkerhypothek zu sichernde Forderung mindert sich nicht um einen vereinbarten Sicherheitseinbehalt. 2. Soweit die Werkleistung Mängel aufweist, ist keine "Leistung" erbracht, die gemäß § 648 BGB sicherungsfähig wäre. 3. Die Pflicht zur Glaubhaftmachung für eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkerhypothek ist nicht anders zu werten als die Beweislast.«

Normenkette:

BGB § 648 ;
Fundstellen
BauR 1998, 794
OLGReport-Köln 1998, 380