I.
Der Kläger begehrt als Eigentümer eines dem Flughafen W/S benachbarten 24 000 qm großen Grundstücks der Gemarkung M in K auf S (jetzt Gemeinde S-Ost) die Erteilung einer Bebauungsgenehmigung für ein Wohnhaus. Das Grundstück grenzt im Westen an einen Gemeindeweg, der auf die Kreisstraße ... führt. Die Kreisstraße ist in diesem Bereich in Richtung zum Hafen M an ihrer Nordwestseite mit einigen Häusern bebaut. Im Norden des Grundstücks liegt unmittelbar benachbart ein mit einem ehemaligen Zollhaus bebautes Grundstück. Im Osten schließt sich ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück an. Im übrigen liegen im Norden und Nordwesten des Grundstücks des Klägers Grünflächen.
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