Die Revision der Beteiligten zu 1 und 2 gegen das Urteil des Senats für Baulandsachen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. Januar 1994 - 1 U 1086/92 (Baul) - wird nicht angenommen.
Die Beteiligten zu 1 und 2 tragen die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 221 Abs. 1 BauGB).
Streitwert: 67.164 DM.
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