OVG Saarland - Beschluss vom 21.06.2007
2 A 152/07
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 22; LBO (Bauordnung Saarland 2004) § § 6; LBO (Bauordnung Saarland 2004) § § 7; LBO (Bauordnung Saarland 1996) § 67; VwGO § 124 Abs.;
Fundstellen:
BauR 2007, 1616
KommJur 2008, 151
NVwZ 2008, 161
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 14.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 125/05

Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in baurechtlichen Verwaltungsstreitverfahren; Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Bauvorhaben im Innenbereich; Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht

OVG Saarland, Beschluss vom 21.06.2007 - Aktenzeichen 2 A 152/07

DRsp Nr. 2009/18717

Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung in baurechtlichen Verwaltungsstreitverfahren; Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Bauvorhaben im Innenbereich; Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht

1. Hinsichtlich der von der Baumasse eines Gebäudes ausgehenden räumlichen Wirkungen auf die Nachbargrundstücke ist ein Nachbarschutz auf der Grundlage des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots nicht schlechthin ausgeschlossen, wenn die landesrechtlichen Abstandsbestimmungen eingehalten sind. Allerdings ist in diesen Fällen das Rücksichtnahmegebot aus tatsächlichen Gründen nur in Ausnahmefällen verletzt. 2. Allein der Umstand, dass die Beantwortung dieser Frage in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung "besonderer" Schwierigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.