Voraussetzungen für privilegierte Nutzungsänderung
BVerwG, Beschluss vom 15.06.2000 - Aktenzeichen 4 B 30.00
DRsp Nr. 2002/5335
Voraussetzungen für privilegierte Nutzungsänderung
Ein Gebäude war zu dem nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1BauGB 1998 maßgeblichen Zeitpunkt bis 27. August 1996 nur dann errichtet, wenn es so weit fertiggestellt war, daß es bestimmungsgemäß genutzt werden konnte.