OLG Celle - Urteil vom 16.12.2004
5 U 71/04
Normen:
VOB/B § 4 Nr. 8 § 8 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 1336
OLGReport-Celle 2005, 229
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 96/02

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund

OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen 5 U 71/04

DRsp Nr. 2006/7627

Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund

»1. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der Auftragnehmer entgegen den vertraglichen Vereinbarungen einen Nachunternehmer beauftragt hat, der im Nachunternehmerverzeichnis nicht benannt worden ist.2. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Ersatz der ihm in Folge der Kündigung entstandenen Mehrkosten gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 2 VOB/B.3. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der technischen Bearbeitung von vertraglichen Vorgaben abweicht.4. Ein Vertragspartner, der erklärt, sich an vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht halten zu wollen, sondern diese nach eigener Vorstellung durch eine andere Leistung zu ersetzen beabsichtigt, ist für einen Auftraggeber nicht akzeptabel.«

Normenkette:

VOB/B § 4 Nr. 8 § 8 Nr. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin macht Werklohn- und Schadensersatzansprüche gegen das Land Niedersachsen (im Folgenden: Beklagter) wegen eines vorzeitig gekündigten Werkvertrages geltend. Der Beklagte fordert mit der Widerklage seinerseits Schadensersatz wegen vertragswidrigen Verhaltens von der Klägerin.