Die Klägerin fordert Versicherungsleistungen in Höhe von 104.184 DM nebst Zinsen aus einer Bauleistungsversicherung, die sie als Baubetreuer für ein Bauvorhaben in R. bei der Beklagten genommen hatte. Dem Versicherungsvertrag liegen u.a. die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung für Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (
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