OLG Naumburg - Beschluss vom 11.09.2018
7 Verg 4/18
Normen:
GWB § 169 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VK Sachsen-Anhalt, vom 29.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 VK LSA 2/18
VK Sachsen-Anhalt, vom 29.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 VK LSA 21/18

Voraussetzungen vorzeitiger Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren

OLG Naumburg, Beschluss vom 11.09.2018 - Aktenzeichen 7 Verg 4/18

DRsp Nr. 2019/9067

Voraussetzungen vorzeitiger Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren

1. Im Antragsverfahren nach § 169 Abs. 2 Satz 5 GWB ist vom Beschwerdegericht eine eigenständige Abwägung nach § 169 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 GWB vorzunehmen. a) Die Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung allein wegen fehlender Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags kommt nur in solchen Fällen in Betracht, in denen sich die Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit des Nachprüfungsantrags im Rahmen einer summarischen Prüfung sofort und auf den ersten Blick erschließt. Gegen eine evident fehlende Erfolgsaussicht spricht es, wenn der Vorsitzende der Vergabekammer die Entscheidungsfrist unter Verweis auf die Schwierigkeiten des Falls wiederholt verlängert hat.