Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt a.M. vom 17.11.2016, Az. 2-
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 180.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
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