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1969
BGH
BGH vom 20.01.1969
VII ZR 79/66
Normen:
VOB/B § 5;
Fundstellen:
LM § 326 (G) BGB Nr. 1
MDR 1969, 385
Vorbehalt der Bestimmung von Fristen durch den Auftraggeber
BGH,
vom 20.01.1969
- Aktenzeichen VII ZR 79/66
DRsp Nr. 1998/2501
Vorbehalt der Bestimmung von Fristen durch den Auftraggeber
Dem Auftraggeber kann die Bestimmung von Fristen bei Vertragsschluß vorbehalten werden. Dann handelt es sich um verbindliche Vertragsfristen.
Normenkette:
VOB/B § 5;
Fundstellen
LM § 326 (G) BGB Nr. 1
MDR 1969, 385
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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