I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten restlichen Werklohn wegen der Errichtung eines Bauvorhabens.
Wegen der näheren Sachdarstellung wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. Das Landgericht hat nach Einholung mehrerer Gutachten und Vernehmung von Zeugen der Klage im Wege eines Vorbehaltsurteils zunächst überwiegend stattgegeben. Die Entscheidung über die von der Beklagten der Klagforderung entgegengehaltenen Gegenrechte (Schadensersatz wegen mangelhafter Ausführung sowie Minderung) hat es dem Nachverfahren vorbehalten. Wegen der Begründung im Einzelnen wird ebenfalls auf die Ausführungen des landgerichtlichen Urteils verwiesen.
Hiergegen richten sich die Berufungen beider Parteien.
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