Vorbemerkung und grundlegende Überlegungen

Dieses Muster befasst sich mit mehreren Problemen, darunter sowohl alte als auch neue Probleme, wobei die Letzteren die Folgen der Möglichkeiten und der Schattenseiten des technischen Fortschritts sind, welcher offensichtlich auch das Geschehen am Bau massiv betrifft.

Viele Baubeteiligte und Zweiparteienvertrag

Zunächst einmal beruht (nicht nur) das deutsche Schuldvertragsrecht auf dem Muster eines Vertrags mit zwei Beteiligten (Käufer/Verkäufer; Besteller/Unternehmer; Arbeitgeber/Arbeitnehmer usw.). Allerdings sind denknotwendig gerade am Bau meistens mehr oder weniger weitere natürliche und juristische Personen beteiligt als nur die Partner des jeweiligen Bauvertrags, und es bestehen auch, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart wird, Rechte und Pflichten gegenüber diesen Beteiligten, welche nicht Partner des jeweiligen Vertrags sind.

Nur ein typisches Beispiel:

Der direkte Vertragspartner einer Firma, welche Putzarbeiten bei einem größeren Bauvorhaben ausführt, ist das Unternehmen, welches außer den Baumeisterarbeiten noch einige andere Gewerke, eben z.B. Putzarbeiten, gegenüber einem Generalunternehmer auszuführen hat. Dessen Auftraggeber wiederum ist der Bauträger oder Investor.

Beide Vertragspartner haben sich nach Plänen eines Architekten zu richten, mit dem sie jeweils keinen Vertrag haben.