Die Antragstellerin erstrebt einstweiligen Rechtsschutz gegen die Zurückstellung ihres Vorhabens (4 Parteien-Wohnhaus) auf ein volles Jahr. Sie macht insbesondere geltend, die Zurückstellung sei von keinem städtebaulichen Konzept getragen und sei allein auf eine Verhinderung ihrer rechtmäßigen Bauabsichten gerichtet.
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