OLG Karlsruhe - Beschluss vom 13.06.2008
15 Verg 3/08
Normen:
GWB §§ 97 ff. ; BBauG § 11 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
VK Baden-Württemberg, vom 07.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 VK 1/08

Vorliegen eines öffentlichen Auftrags durch Grundstücksverkäufe einer Kommnune bei gleichzeitig abgeschlossenem städtebaulichen Vertrag - Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Vergaberecht

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.06.2008 - Aktenzeichen 15 Verg 3/08

DRsp Nr. 2008/16657

Vorliegen eines öffentlichen Auftrags durch Grundstücksverkäufe einer Kommnune bei gleichzeitig abgeschlossenem städtebaulichen Vertrag - Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Vergaberecht

»1. Zur Frage des Vorliegens eines öffentlichen Auftrags im Sinne der §§ 97 ff. GWB und der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 bei Grundstücksverkäufen einer Kommune, die u.a. mit einer Bauverpflichtung und der Übernahme der Kosten für die sonstige Erschließung verbunden sind, bei gleichzeitig abgeschlossenem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BBauG. 2. Der allgemeine, aus § 242 BGB abgeleitete Grundsatz gilt auch im Vergaberecht. Die späte Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn der Gegner und die sonstigen Beteiligten nicht mehr mit einem Nachprüfungsverfahren rechnen mussten und sich darauf eingerichtet haben und darauf einrichten durften. Die Anwendung des Grundsatzes der Verwirkung wird grundsätzlich auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Berechtigte Kenntnis von seinem Nachprüfungsrecht hat.«

Normenkette:

GWB §§ 97 ff. ; BBauG § 11 ; BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe:

I.