FG Brandenburg - Urteil vom 10.12.2003
1 K 2814/01
Normen:
UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 607

Vorsteuerabzug für Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1995, 1996, 1997

FG Brandenburg, Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 2814/01

DRsp Nr. 2004/2113

Vorsteuerabzug für Erschließungsleistungen; Umsatzsteuer 1995, 1996, 1997

1. Erwirbt ein Erschließungsunternehmen von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft unerschlossene Grundstücksflächen zum Zwecke der gewinnbringenden Veräußerung von erschlossenen Baugrundstücken an Gewerbetreibende, steht dem Vorsteuerabzug für die in Zusammenhang mit der Erschließung bezogenen Leistungen nicht der Umstand entgegen, dass ein Teil der erschlossenen Grundstücksfläche umsatzsteuerfrei an die öffentlich-rechtliche Körperschaft zurückveräußert wird. 2. Übernimmt ein Erschließungsunternehmen von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Verpflichtung zur Erschließung eines Grundstücks gegen Erhalt eines Zuschusses, unterliegt der Zuschuss als Entgelt für die Erbringung der umsatzsteuerbaren Erschließungsleistung auch dann der Umsatzsteuer, wenn eine Pflicht zur Weitergabe des Zuschusses an die Grundstückskäufer besteht.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: